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   BayObLG, 30.01.1959 - BReg. 1 Z 54/58   

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BayObLG, 30.01.1959 - BReg. 1 Z 54/58 (https://dejure.org/1959,1990)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1959 - BReg. 1 Z 54/58 (https://dejure.org/1959,1990)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1959 - BReg. 1 Z 54/58 (https://dejure.org/1959,1990)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1495
  • BayObLGZ 1959, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    erweisen sich die Rechtsmittel als unbegründet, so ist für die Entscheidung über die Kostenerstattung § 13a Abs. 1 S. 1 FGG maßgebend (BayObLGZ 1959, 33; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 34).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Dies war im Ergebnis wegen des Zusammenhangs der Entscheidung über die Kosten gegensätzlicher Beschwerden, von denen die eine zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz führte, die andere als unbegründet zurückgewiesen wurde, deshalb richtig, weil es im Fall einer Zurückverweisung einer Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts nicht bedarf (Keidel/Kuntze/Winkler § 13 a FGG RdNr. 36; vgl. BayObLGZ 1959, 33/39; 1961, 277/285).
  • OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83
    Zunächst liegen die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 S. 2 FGG, wonach es zwingend vorgeschrieben ist, einem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, die er durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Verschulden veranlaßt hat, nicht vor: Zum einen ist über die Begründetheit der Beschwerde, nachdem diese zurückgenommen worden ist, nicht mehr zu entscheiden; zum anderen setzt grobes Verschulden im Sinne dieser Bestimmung - die eine Ausnahmevorschrift darstellt, und die auf die in ihr genannten Fälle zu beschränken ist (BayObLG NJW 1959, 1495) - Vorsatz oder eine Außerachtlassung der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße voraus (KG NJW 1965, 1538, 1540).
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